Trotz weiter steigender Inzidenzzahlen in Portugal bleibt es dabei, dass Bars und Diskotheken am 10. Januar 2022 wieder öffnen dürfen. Weiterhin ist für die Einreise nach Portugal ein PCR-Test bzw. Antigen-Test für alle Einreisende verpflichtend, der nicht mehr als 72 bzw. 48 Stunden vor Abflug erstellt worden und stets gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen ist. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU (mit einer vollständigen Impfung) sind seit dem 1. Dezember 2021 nicht mehr von der Testpflicht befreit. Der Zugang zu Restaurants, touristischen Komplexen, Hotels und sonstigen regionalen Unterkünften, Veranstaltungen (mit Sitzplatzreservierung) und Fitness-Studios wird weiterhin auf Personen beschränkt, die ein Digitales COVID-Zertifikat der EU oder einen COVID-Test (PCR oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 72 bzw. 48 Stunden) vorlegen können. Der Alkoholgenuss im Freien ist nur in den Außenbereichen der Gastronomien erlaubt.
Portugal ist aus deutscher Sicht weiterhin Virusvariantengebiet und es gelten bei der Wiedereinreise nach Deutschland die dann gültigen Qurantäneregeln.
Quelle: Auswärtiges Amt
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