In den vergangenen Monaten gehörte Portugal zu den Musterschülern in Europa in Sachen Corona: Niedrige Inzidenzen und ein guter Impffortschritt.
Doch jetzt hat es Portugal und die gesamte iberische Halbinsel voll erwischt. Die 7-Tage Inzidenz ist auf aktuell 567,0 gestiegen und um die Weihnachtszeit lag der Anteil der Omikron-Variante bei den Neuinfektionen bereits bei etwas mehr als 60 Prozent. In der Algarve liegen die Inzidenzwerte teilweise bei über 800.
Portugal wurde daher von Deutschand nicht nur als Virusvariantengebiet deklariert, sondern die Coronamaßnahmen im Land wurden erheblich verschärft.
Für die Einreise nach Portugal ist seit dem 1. Dezember 2021 ein PCR-Test bzw. Antigen-Test für alle Einreisende verpflichtend, der nicht mehr als 72 bzw. 48 Stunden vor Abflug erstellt worden und stets gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen ist. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU (mit einer vollständigen Impfung) sind seit dem 1. Dezember 2021 nicht mehr von der Testpflicht befreit. Diese Maßnahme ist derzeit bis zum 9. Januar 2022 beschränkt. Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card) ausfüllen.
Seit 1. Dezember 2021 gilt der Nationale Notstand (estado de calamidade), der strengere Maßnahmen umfasst. Der Zugang zu Restaurants, touristischen Komplexen, Hotels und sonstigen regionalen Unterkünften, Veranstaltungen (mit Sitzplatzreservierung) und Fitness-Studios wird auf Personen beschränkt, die ein Digitales COVID-Zertifikat der EU oder einen COVID-Test (PCR oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 72 bzw. 48 Stunden) vorlegen können. Bei Großveranstaltungen ohne festen Sitzplatz, Sportveranstaltungen und beim Besuch von Diskotheken und Bars wird zusätzlich, auch bei geimpften Personen, ein negativer COVID-Test verlangt (PCR oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 72 bzw. 48 Stunden). Mit Wirkung vom 25. Dezember 2021 treten noch weitergehende Beschränkungen wie Kapazitätsbeschränkungen in Einkaufszentren in Kraft.
In der Zeit vom 25. Dezember 2021, 0 Uhr, bis zum 9. Januar 2022 (kontaktreduzierte Zeit) gilt Homeoffice-Pflicht. Kindergärten, Schulen, Diskotheken und Bars bleiben geschlossen.
Der Zugang zu touristischen Komplexen, Sporteinrichtungen, Hotels und sonstigen regionalen Unterkünften, die Teilnahme an Familienfesten, betrieblichen und kulturellen Veranstaltungen unterliegt einer zusätzlichen Testpflicht (2G+). An den Feiertagen 24. und 25. Dezember 2021 sowie 30. Dezember 2021 bis 1. Januar 2022 gilt die 2G+-Regelung darüber hinaus noch für den Zugang zu Restaurants, Casinos und Silvesterveranstaltungen. In der Silvesternacht ist es verboten, mit mehr als 10 Personen im öffentlichen Raum zu feiern bzw. sich im Freien zu versammeln. Der Genuss von Alkohol ist an diesen Tagen im öffentlichen Raum verboten.
Quelle: Auswärtiges Amt
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